Urteil gegen 30-Jährigen nach Todesfahrt am Ku'damm erwartet
Im Sommer 2022 hatte ein Mann in der Nähe der Gedächtniskirche sein Auto in eine Fußgängergruppe gesteuert - mitten in eine Schülergruppe. Deren Lehrerin starb; es gab viele Verletzte. Nun soll das Urteil gegen den psychisch kranken 30-Jährigen fallen.
Mehr als zehn Monate nach der Todesfahrt am Berliner Ku'damm soll am Montag das Urteil gegen den mutmaßlichen Fahrer fallen. Die Anklage wirft dem 30-Jährigen Mord und versuchten Mord in 16 Fällen sowie gefährliche Körperverletzung vor. Der Prozess gegen den Mann läuft seit dem 7. Februar 2022.
Der angeklagte Mann soll am 8. Juni 2022 mit einem Auto auf dem Kurfürstendamm (Ku'damm) und der Tauentzienstraße in Fußgängergruppen gefahren sein. Der Mann sei mit Absicht in die Menschengruppen gefahren, sagte Staatsanwältin Silke van Sweringen in ihrem Plädoyer. Arg- und wehrlose Passanten seien ihm ausgeliefert gewesen - "eine albtraumhafte Tat". Dem Fahrer sei bewusst gewesen, dass es Todesopfer geben könnte, so die Anklage. Das habe er billigend in Kauf genommen.
Besonders betroffen von der Todesfahrt des beschuldigten Mannes war eine Schulklasse aus Hessen. Deren 51-jährige Lehrerin kam ums Leben, ein Kollege sowie elf Schülerinnen und Schüler wurden verletzt, manche lebensgefährlich. Auch eine 14-jährige Berlin-Besucherin gehörte zu den Betroffenen. Außerdem wurden eine 32-Jährige, die im siebten Monat schwanger war, sowie zwei vor einem Imbiss stehende 29 und 31 Jahre alte Männer erheblich verletzt.
Nach der Todesfahrt hatten die Behörden insgesamt 142 Betroffene registriert. Sie kommen aus Hessen sowie sieben weiteren Bundesländern und drei anderen EU-Staaten.
Motivfrage auch im Prozess nicht beantwortet
Die Frage nach dem Motiv des Fahrers sei im Prozess offen geblieben, hieß es in den Plädoyers. Ohne erkennbaren Anlass habe der 30-Jährige auf das Gaspedal getreten. Der Beschuldigte hatte im Prozess geschwiegen.
Sein Verteidiger sagte, aus seiner Sicht seien wegen der schweren psychischen Erkrankung seines Mandanten keine Mordmerkmale anzunehmen. Der Anwalt erklärte in seinem Plädoyer weiter, er trete einer Anordnung der Unterbringung seines Mandanten in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht entgegen.