Nach den Vorwürfen der letzten Tage ermittelt nun die Berliner Staatsanwaltschaft gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann.
Nach den Vorwürfen des Missbrauchs gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann ermittelt jetzt die Berliner Staatsanwaltschaft in zwei Fällen gegen den Frontmann der Band, wie der "Tagesspiegel" und andere Medien unabhängig voneinander berichten.
Über die Anzeigen hat Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) nach Informationen des "Tagesspiegels" die Mitglieder des Justizausschusses im Abgeordnetenhaus am Mittwoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Kenntnis gesetzt.
"Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren" drohen
Somit besteht nach Paragraf 177 StGB (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) ein Anfangsverdacht gegen Lindemann. Gegen den Sänger von Rammstein sind zwei Anzeigen gestellt worden. Eine soll bei der Berliner Polizei eingegangen sein, die andere direkt bei der Berliner Staatsanwaltschaft.
Der Paragraf besagt: "Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Seit Tagen steht Rammstein wegen der Backstage-Partys von Frontmann Till Lindemann in der Diskussion. Im Mittelpunkt der Vorwürfe stehen Machtmissbrauch, Übergriffe und der mutmaßliche Einsatz von K.O-Tropfen. Lindemann hat die Vorwürfe über eine Anwaltskanzlei zurückweisen lassen, sie seien "ausnahmslos unwahr". Es gilt die Unschuldsvermutung.