Pflegerin muss nach Tod von 27-Jähriger in Berlin vier Jahre in Haft

Eine pflegebedürftige 27-Jährige war im vergangenen August beim Füttern erstickt - in einer Wohnung in Berlin Prenzlauer Berg. Kurze Zeit später wurde ihre Pflegerin in Wolgast festgenommen. Nun ist das Urteil gegen die Pflegerin ergangen.

Nach dem Erstickungstod einer pflegebedürftigen 27-Jährigen hat das Berliner Landgericht deren Pflegerin zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach die 46 Jahre alte Täterin am Donnerstag der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Pflegerin Anfang August 2022 die junge Frau auch dann noch weiter mit Brei gefüttert hatte, als diese die Nahrung versehentlich eingeatmet statt heruntergeschluckt hatte.

Der Brei gelang so laut Obduktion nicht nur in die Luftröhre, sondern auch in die Lunge. Auch als die 27-Jährige bewusstlos wurde, ergriff die Pflegerin laut Staatsanwaltschaft weder Hilfsmaßnahmen, noch alarmierte sie Rettungskräfte. Ein Überforderungsgefühl und "wütende Ungeduld" könnten bei ihr in der Situation aufgekommen sein.

Eltern fanden Tochter tot in der Wohnung der Pflegerin

Die 27-Jährige, die aufgrund einer Trisomie-8-Beeinträchtigung auf Hilfe angewiesen war, starb nach wenigen Minuten. Nach Ansicht des Gerichts war die 46-jährige Angeklagte zum Tatzeitpunkt überfordert, frustriert und zudem betrunken. Zuvor habe sie die junge Frau über Jahre hinweg mit großem Engagement gepflegt.

Die junge Frau wurde von ihren Eltern tot in der Wohnung der Pflegerin im Berliner Ortsteil Prenzlauer Berg gefunden. Diese hatten ihre Tochter dort für eine Woche untergebracht, danach hätte sie zurückgebracht werden sollen.

Als dies nicht geschah, suchten die Eltern die Wohnung der 46-Jährigen auf und fanden ihre Tochter dort. T. wurde kurze Zeit später in Wolgast (Mecklenburg-Vorpommern) festgenommen und kam in Untersuchungshaft.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die viereinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hingegen hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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