Bremer AfD darf nicht zur Bürgerschaftswahl antreten

Die Bremer Bürgerschaftswahl in diesem Jahr wird ohne die AfD stattfinden. Das entschied der Wahlbereichsausschuss.

Der Bremer Wahlbereichsausschuss hat zwei von der AfD eingereichte konkurrierende Wahllisten zur Bürgerschaftswahl zurückgewiesen. Das ergab die entscheidende Abstimmung des Ausschusses am Freitag in der Hansestadt.

Damit ist die AfD im Wahlbereich Bremen nicht wählbar, Beschwerden beim Landeswahlausschuss sind aber noch möglich.

Die zerstrittene Partei wollte mit zwei konkurrierenden Wahllisten bei der Bürgerschaftswahl am 14. Mai antreten. Das ist jedoch nicht zulässig. So blieb dem Wahlbereichsausschuss nichts anderes übrig, als die Wahllisten zurückzuweisen. Mehr dazu lesen Sie hier.

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