Berliner Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von pro-palästinensischer Demo
Das Verbot der pro-palästinensischen Demonstration am Samstag in Berlin ist vom Verwaltungsgericht bestätigt worden. Ganz vom Tisch ist die Sache damit aber noch nicht.
Das Verwaltungsgericht in Berlin hat das von der Polizei verhängte Verbot einer für Samstag am Hermannplatz in Neukölln geplanten pro-palästinensischen Demonstration bestätigt. In seiner Begründung schrieb das Gericht am Freitagabend, das Verbot gelte auch für Ersatzveranstaltungen.
Ein Polizeisprecher sagte rbb|24, er gehe davon aus, dass damit auch die Demonstration am Sonntag vom Rathaus Neukölln zum Hermannplatz verboten bleibe. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts konnte dazu hingegen auf Anfrage keine eindeutige Aussage treffen.
Die Veranstalter können noch Einspruch vor dem Oberverwaltungsgericht gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts einlegen.
Die Sprecherin des Verwaltungsgerichtes begründete das Verbot der für Samstag geplanten Demonstration damit, dass die Polizei zu recht davon ausgegangen sei, dass von der Versammlung eine unmittelbare Gefahr für "zentrale Rechtsgüter" wie beispielsweise Leib und Leben ausgehen könnte. Es liege eine nicht zu beanstandende Gefahrenprognose der Polizei vor. Darin heisst es, in der Vergangenheit sei es bei ähnlichen Demonstrationen u.a. zum Einsatz von Flaschen und Pyrotechnik gekommen.
Die Polizei hatte die Verbote für Samstag und Sonntag damit gerechtfertigt, dass volksverhetzende und antisemitischen Äußerungen zu befürchten seien. Sie sah außerdem das Risiko von Gewaltverherrlichung und Gewalttätigkeiten.
Trotz der Verbote bereitet die Polizei sich nach eigenen Angaben auf einen größeren Einsatz am Wochenende vor. "Wir werden mit starken Kräften auf der Straße sein", sagte Polizeipräsidentin Barbara Slowik noch vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
Jüdisches Forum teilte Einschätzung der Polizei
Der Projektleiter beim Jüdischen Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus, Sebastian Beer, unterstützt das Demonstrationsverbot. Er sagte am Freitag bei Radioeins vom rbb, er teile die Lageeinschätzung der Polizei. Es sei außerdem wichtig, was solche antisemitischen Parolen bei Juden auslösten, nämlich ein Gefühl von Angst, Gefahr und Bedrohung.
Hinweis: In einer früher Version hieß es, das Verwaltungsgericht habe zugleich das Verbot sowohl der Demonstration am Samstag als auch der am Sonntag bestätigt. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist aber nur die Bestätigung des Verbots der Demo am Samstag gesichert.